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Schließung der Tennishalle. Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

vom 16.12.2020

Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) geändert. Gem. § 1d der in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr untersagt. Unter § 13 Abs. 2 fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.

Wir bedauern diese Änderung sehr, bitten jedoch alle Mitglieder sich strikt an die geänderte Verordnung zu halten.

<b>Schließung der Tennishalle.</b> Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung